AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma touchwood.design
Umfang und Gültigkeit
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen und Lieferungen, die die Firma „touchwood.design“ gegenüber dem Auftraggeber erbringt. Diese gelten immer in der aktuellen Fassung für alle zukünftigen Geschäfte.
1. Rechtsvorschriften
Der Kunde verpflichtet sich, die deutschen Gesetze auch bei der Werbung und Marktkommunikation einzuhalten und bemerkte Gesetzesverstöße zwecks Änderung/Korrektur an „touchwood.design“ zu melden.
Auch verpflichtet sich der Kunde, „touchwood.design“ zwecks Forderungen Dritter schad- und klaglos zu halten; dies gilt insbesondere für Daten, Fotos, Grafiken, Layout, Textvorlagen und Designvorlagen, die die Kunden an „touchwood.design“ übergeben und/oder übersendet haben.
Der Kunde verpflichtet sich, die organisatorischen Rahmenbedingungen termingerecht zur Schaffung des Auftrags zu schaffen. Weiterhin muss der Kunde dafür Sorge tragen, auch ohne ausdrückliche Aufforderung von „touchwood.design“, alle für die Erfüllung des Auftrags notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorzulegen, um die termingerechte Fertigstellung zu gewähren. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Auftragserfüllung bekannt werden.
Der Tätigkeit mit „touchwood.design“ liegt eine Vereinbarung mit dem Kunden zugrunde. Bestellungen sind nur verbindlich, soweit „touchwood.design“ diese schriftlich bestätigt oder durch übersenden der Ware nachkommt. Mündliche Nebenabreden gelten nur, wenn „touchwood.design“ diese schriftlich bestätigt.
2. Lieferfristen
Bei Übernahme eines Auftrags sind in Abhängigkeit von Auftragsumfang präzise Vereinbarungen betreffend die Fristigkeit der auszuführenden Arbeiten bzw. Lieferungen zu treffen.
Die in Auftrag gegebenen Leistungen gelten mit der Übergabe des Werkes als erbracht und bleiben solange im Eigentum von „touchwood.design“, bis die Rechnung vollständig bezahlt wurde.
Die vertraglich vereinbarte Lieferzeit beginnt mit dem Tag der Annahme des Auftrags durch „touchwood.design“, wenn alle notwendigen Arbeitsunterlagen vom Kunden zur Verfügung gestellt wurden. Vereinbarte Liefertermine sind grundsätzlich einzuhalten. Insoweit ein Schaden auf einem Verschulden von „touchwood.design“ beruht, ausgenommen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, ist eine Schadensersatzpflicht gegenüber dem Kunden mit der Höhe des Rechnungsbetrages über den vereinbarten Auftrag begrenzt. Es wird ausdrücklich ein Aufrechnungsverbot vereinbart, d.h. dass der Kunde allfällige Gegenforderungen keinesfalls mit laufenden Entgelten aufrechnen darf.
Farbabweichungen, die durch die Natur des Materials begründet sind, sowie die jeweils materialbedingten Toleranzen von Gewicht, Stärke, Format, Zuschnitt usw. bleiben vorbehalten. Insbesondere gelten die zum Angebot gehörenden Unterlagen wie Zeichnungen, Abbildungen, Maß-, Gewichts- und Leistungsangaben als nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Bei Sonderanfertigungen behält sich „touchwood.design“ vor, bis zu 10% mehr oder weniger zu liefern. Nichtabnahme einer fest in Auftrag gegebenen Stückzahl in voller Höhe durch den Kunden berechtigt „touchwood.design“, einen Mindermengenzuschlag in Höhe des durch die Minderabnahme entstehenden Verlustes zu erheben.
3. Urheberrechtliche Bestimmungen und Nutzungsrechte
Das gesetzliche Urheberrecht von „touchwood.design“ an den Arbeiten ist unverzichtbar.
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Leistungen von „touchwood.design“ nur für den jeweils vereinbarten Auftragszweck Verwendung finden.
Die dem Kunden eingeräumten Werknutzungsrechte dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung von „touchwood.design“ als Urheber an Dritte entgeltlich oder unentgeltlich übertragen werden. Bei weiterer, darüber hinaus gehender Nutzung ist Rücksprache mit dem Urheber zu halten.
Der Kunde ist erst nach ordnungsgemäßer und vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars befugt, die urheberrechtlich geschützten Leistungen in der vereinbarten Art und Weise zu nutzen.
Urheberrechtlich geschützte Leistungen dürfen weder im Original noch bei der Reproduktion ohne Einwilligung von „touchwood.design“ geändert werden, auch wenn diese nicht gesondert gekennzeichnet sind. Nachahmungen, welcher Art auch immer, sind unzulässig und werden geahndet.
Die Entwurfsoriginale bleiben Eigentum des Urhebers und können nach erfolgter Verwendung zurückgefordert werden. Eine Archivierung erfolgt nur nach Absprache.
Werden urheberrechtliche Leistungen von „touchwood.design“ über die vereinbarte Form, den Zweck, Zeit und Umfang hinaus genutzt, so ist der Kunde verpflichtet, „touchwood.design“ hierfür ein angemessenes Honorar zu bezahlen. Dies gilt auch im Fall der Neuauflage eines Druckwerkes.
Bei urheberrechtlich geschützten Leistungen von „touchwood.design“, deren Nutzungsumfang bei Vertragsschluss noch nicht feststeht oder die als Handelsobjekt im geschäftlichen Verkehr zur unbeschränkten Nutzung geeignet sind, besteht das Honorar aus zwei Teilen: zum einen als Honorar für die Ausarbeitung im Original und zum zweiten als Vergütung für die unbeschränkte Übertragung der Nutzungsrechte (Copyright). Ist bei Vertragsabschluss die Vergütung für die uneingeschränkte Übertragung aller Nutzungsrechte nicht ausdrücklich festgelegt worden, so stellt im Zweifel das vereinbarte Honorar lediglich das Entgelt für die Ausarbeitung der in Auftrag gegebenen Leistungen dar.
“touchwood.design“ ist zur Anbringung seines Firmenwortlautes einschließlich des dazugehörigen Corporate Design auf jedem von ihm entworfenen und ausgeführten Objekt in angemessener Größe berechtigt.
4. Verschwiegenheitspflicht
“touchwood.design“ behandelt alle internen Vorgänge und erhaltenen Informationen, die ihm durch die Arbeit beim und mit dem Kunden bekannte geworden sind, streng vertraulich. Insbesondere werden auftragsbezogene Unterlagen Dritten nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden zugänglich gemacht.
5. Rücktrittsrecht
Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden von „touchwood.design“ ist der Kunde berechtigt, mittels eingeschriebenem Brief vom Vertrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen ohne Verschulden des Kunden nicht erbracht wird.
Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen, Lieferrückstand der Zulieferfirmen und Transportsperren entbinden „touchwood.design“ von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.
Stornierungen durch den Kunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung von „touchwood.design“ möglich. Im Fall eines Stornos hat „touchwood.design“ das Recht, neben den erbrachten Leistungen auf aufgelaufene Kosten eine angemessene Stornogebühr zu verrechnen.
Honoraransprüche und Zahlungsbedingungen „touchwood.design“ hat als Gegenleistung zur Erbringung seiner Leistungen Anspruch auf Bezahlung eines angemessenen Honorars durch den Kunden.
Die von „touchwood.design“ gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer sind zu den vereinbarten Konditionen ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen berechnet. Bei Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.
Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Arbeitsschritte umfassen, ist „touchwood.design“ berechtigt, bei Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.
Beträgt der Gesamtrechnungsbetrag auf Angebotsbasis voraussichtlich mehr als 1.000,00 Euro netto, so ist „touchwood.design“ berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtrechnungsbetrages von dem Kunden vor Erbringung seiner Leistungen zu verlangen.
6. Haftung und Gewährleistung
“touchwood.design“ ist verpflichtet, die ihm erteilten Aufträge sorgfältig und fachgerecht auszuführen und dabei alle Interessen des Kunden zu wahren. Er haftet für Schäden nur im Falle, dass ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann, und zwar im Rahmen des vereinbarten Honorars.
Der Kunde seinerseits haftet dafür, dass „touchwood.design“ die zur Erstellung der Leistung notwendigen Unterlagen und Informationen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden.
Der Kunde hat Anspruch auf kostenlose Beseitigung der Mängel, die von „touchwood.design“ zu vertreten sind und ihm umgehend nach Kenntnis mitgeteilt wurden. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware, bei verborgenen Mängeln nach ihrer Entdeckung, schriftlich erhoben werden. Die Gewährleistungsverpflichtung von „touchwood.design“ beschränkt sich nach dessen Wahl auf Ersatzlieferung, Wandlung, Minderung oder Nachbesserung.
“touchwood.design“ haftet nicht für den Inhalt der Daten sowie die von Kunden bereitgestellten Vorlagen zur Erfüllung des Auftrags. Dies gilt ebenfalls für Bild- und Textmaterial, das an „touchwood.design“ übergeben wurde.
7. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleibt die Ware im Eigentum von „touchwood.design“. Jedoch ist der Kunde befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen.
Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollen Wert, wobei „touchwood.design“ als Hersteller gilt. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt „touchwood.design“ Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren.
Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe des etwaigen Miteigentumsanteils zur Sicherung an „touchwood.design“ ab.
Zugriffe Dritter auf die „touchwood.design“ gehörenden Waren und Forderungen sind diesem vom Kunden unverzüglich mittels eingeschriebenen Briefs mitzuteilen.
Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den Rücktritt vom Vertrag.
Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vor vollständiger Bezahlung der Forderung von „touchwood.design“ weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet oder abgetreten werden. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Forderungen von „touchwood.design“ um mehr als 20%, so wird „touchwood.design“ auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten nach seiner Wahl freigeben.
8. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand wird, soweit es sich bei dem Kunden um einen Vollkaufmann handelt, Bünde vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
9. Sonstiges
Nach erstelltem und dem Kunden mitgeteilten Angebot bleibt „touchwood.design“ 8 Wochen an dieses gebunden.
Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen der AGB unwirksam sein sollten, berührt dies nicht die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen.
„touchwood.design“ behält sich das Recht auf Preisänderungen vor.